Seit dem heutigen Samstag gilt im Trentino auf einigen Berg- und Passstraßen eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung. Sämtliche Fahrzeuge dürfen das Limit von 60 Kilometern pro Stunde nicht mehr überschreiten.
Die neue Regelung wurde am Freitag von der Trentiner Landesregierung gutgeheißen. Vor allem soll damit die Sicherheit erhöht und die Gefahr für Unfälle reduziert werden.
Das Limit von maximal 60 Kilometern pro Stunde gilt vor allem für viel befahrene Bergstraßen in Touristikhochburgen. An einigen Stellen müssen die Lenker sämtlicher Fahrzeuge auf die Bremse drücken, an anderen nur jene von Motorrädern.
Dort, wo hingegen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde oder weniger gilt, findet die neue Regelung keine Anwendung. Dazu gehören beispielsweise die Straßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie besonders tückische Wegstrecken.
Nachfolgend eine Auflistung jener Straßen, für welche abschnittsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometern pro Stunde für alle Fahrzeuge gilt:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für alle Fahrzeuge
■
Landesstraße 85 am Monte Bondone
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Landesstraße 25 von Garniga
■Landesstraße 3 am Monte Baldo
■Staatsstraße 240 von Loppio und dem Ledrotal auf dem Abschnitt der Val d'Ampola
zudem auf den Dolomiten-Pässen: ■Sellajoch
■Grödner Joch
■Pordoi-Joch
■Rolle-Pass
Auf mehreren weiteren Straßen gilt die Einschränkung in beiden Fahrtrichtungen nur für Motorradfahrer:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für Motorradfahrer
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Staatsstraße 42 am Tonale- und Mendelpass
■
Landesstraße 31 am Manghenpass
Die Verordnung, welche laut dem Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti als eine Art „Experiment“ zu verstehen ist, gilt vorerst für die Sommersaison bis zur Einführung einer neuen Regelung.
Die neue Regelung wurde am Freitag von der Trentiner Landesregierung gutgeheißen. Vor allem soll damit die Sicherheit erhöht und die Gefahr für Unfälle reduziert werden.
Das Limit von maximal 60 Kilometern pro Stunde gilt vor allem für viel befahrene Bergstraßen in Touristikhochburgen. An einigen Stellen müssen die Lenker sämtlicher Fahrzeuge auf die Bremse drücken, an anderen nur jene von Motorrädern.
Dort, wo hingegen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde oder weniger gilt, findet die neue Regelung keine Anwendung. Dazu gehören beispielsweise die Straßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie besonders tückische Wegstrecken.
Nachfolgend eine Auflistung jener Straßen, für welche abschnittsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometern pro Stunde für alle Fahrzeuge gilt:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für alle Fahrzeuge
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Landesstraße 85 am Monte Bondone
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Landesstraße 25 von Garniga
■Landesstraße 3 am Monte Baldo
■Staatsstraße 240 von Loppio und dem Ledrotal auf dem Abschnitt der Val d'Ampola
zudem auf den Dolomiten-Pässen: ■Sellajoch
■Grödner Joch
■Pordoi-Joch
■Rolle-Pass
Auf mehreren weiteren Straßen gilt die Einschränkung in beiden Fahrtrichtungen nur für Motorradfahrer:
Höchstens 60 Kilometer pro Stunde für Motorradfahrer
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Staatsstraße 42 am Tonale- und Mendelpass
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Landesstraße 31 am Manghenpass
Die Verordnung, welche laut dem Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti als eine Art „Experiment“ zu verstehen ist, gilt vorerst für die Sommersaison bis zur Einführung einer neuen Regelung.